Baurecht ist im Landesrecht geregelt. In den meisten Bundesländern benötigen Sie eine Baugenehmigung für einen Carport, eine Fertiggarage oder ein Terrassendach. Teilweise sind dort, wo Bebauungspläne bestehen nur Bauanzeigen notwendig. In einigen Bundesländer darf man im gewissen Rahmen sogar gänzlich ohne Genehmigung bauen.Sie sehen, daß eine einfache Antwort auf diese Frage nicht möglich ist.
Unser Tipp: fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach. Für diese erste Information benötigt das Bauamt nur Informationen über geplante Größe und den gewünschten Standort des Vorhaben. Sollten Sie nicht wissen, welches Bauamt für Sie zuständig ist, so fragen Sie ihre Gemeinde.
Wenn das Bauvorhaben genehmigungsfrei oder im Rahmen eines Bebauungsplanes liegt, dann kann es sein, daß anstelle eines Bauantrages eine Bauanzeige gemacht werden muss. Das dient dazu, daß es im Amt bekannt ist, was gebaut wird und daß dies im Rahmen der Pläne liegt.
Die Bauanzeige ist oftmals ähnlich aufwändig wie der Bauantrag. Im Normalfall ist die Bauanzeige von einem geeigneten Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und kann deshalb nicht ohne Hilfe eines Fachmanns erledigt werden.
Der Vorteil einer Bauanzeige ist, dass mit dem Bau begonnen werden kann sofern das Amt nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (oft 2-4 Wochen) dem Bauvorhaben widerspricht.
Sollten Sie einen Bauantrag oder eine Bauanzeige benötigen, so benötigen Sie verschiedene Unterlagen je nach Fall. Das könnten sein:
Auszug aus der Flurkarte
Nicht älter als 2 Jahre (oftmals max. 3 oder 6 Monate), erhältlich beim Katasteramt.
Antragsformulare
Diese erhalten Sie beim Bauamt.
Lageplan
Mit allen vorhandenen Grundstücksgrenzen und vorhandenen Gebäuden, bei dem die Gebäude eingemessen sein müssen.
Unterschrift Entwurfsverfassers
In einigen Fällen benötigen Sie die Unterschrift eines eingetragenen Ingenieur oder Architekten. Diese Unterschrift kostet bei einem freien Ingenieur oft schon über 250€, ist bei Bedarf aber bereits in unserem Bauantragservice dabei.
Technische Unterlagen
Bauzeichnung, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes zum geplanten Objekt. Eine Statik wird oft nicht mehr benötigt, da der Entwurfsverfasser mit seiner Unterschift für die Standsicherheit haftet.
In unseren Konfiguratoren ist unser kompetenter Bauantragskomplettservice für ab € 129,- hinzubestellen.
Dieser hat viele Vorteile gegenüber der Selbstorganisation:
Selbstverständlich können Sie den Bauantrag auch selber erstellen und einreichen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn Sie den Antrag für Haus und Nebenbauten gebündelt einreichen wollen. Die notwendige Baubeschreibung, Bauzeichnung und Berechnung des umbauten Raumes erhalten Sie kostenfrei bei uns. Sollten Sie eine gedruckte Standardstatik benötigen, dann können Sie diese gegen 69€ Bearbeitungspauschale erhalten, meistens ist diese aber nicht notwendig. Auch hier gilt: Bei Einreichen eines Ablehnungsbescheides entstehen Ihnen unsererseits keine Kosten.
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