
Hier ein Beispielhafter Ablauf vom Anfang bis Ende:
1. Planungsphase mit fachlich hochwertigem und kostenfreien Service:
Unsere kompetenten Fachberater stellen Ihnen Ihr Wissen kostenfrei zur Verfügung und finden mit Ihnen das Carport, das von Optik, Funktion und Investitionsvolumen zu Ihnen passt. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten:
Prospektversendung für den ersten Eindruck - Telefonische Beratung - detaillierte Angebote per Mail, Fax, Brief - Ortstermine mit Aufmaß - Referenzobjekte und Bilder
2. Auftragserteilung vorbehaltlich Baugenehmigung:
Sofern Sie Ihr Wunschcarport gefunden haben, unterrichten Sie Ihren Kundenberater. Dieser sorgt dafür, dass Sie eine detaillierte Auftragsbestätigung erhalten. Hier sind alle wichtigen Details niedergeschrieben. Kontrollieren sie diese bitte genau und achten Sie insbesondere darauf, dass bislang mündlich getroffene Absprachen auch verzeichnet sind. Sollte hier etwas fehlen kontaktieren Sie Ihren Kundenberater.
Die Gültigkeit der Auftragsbestätigung ist stets "vorbehaltlich Baugenehmigung", d.h. das Sie nur gilt sofern das Objekt baurechtlich aufgestellt werde darf.
3. Bauantragsphase (nur wenn notwendig):
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von der Zusendung der Bauunterlagen (Technikblatt und Statik) über Bauanzeige bis kompletten Bauantrag. Wichtig ist, das wir von Ihnen zügig die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Unsere Bauantragsabteilung kontaktiert Sie im Falle eines Falles um Sie über die benötigten Unterlagen zu informieren.
Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erstellt die technische Abteilung die Unterschriftsfertigen Unterlagen für Sie. Diese erhalten Sie zugesandt, um Sie nach Datum und Unterschrift an das Amt weiterzuleiten. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine Kopie für Ihre Akten.
In einigen Fällen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung vom Bauamt, von der Sie bitte eine Kopie an uns weiterleiten. Hier werden auch teilweise Unterlagen nachgefordert, die unsere Technik-Abteilung selbstverständlich nachliefert. Auch einen ablehnenden Bescheid leiten Sie bitte zügig in Kopie an uns weiter. Oftmals kann man durch Rücksprache mit dem Amt, Nachreichen von Unterlagen oder kleine Änderungen in Absprache mit Ihnen doch eine Genehmigung erhalten.
4. kein Vertrag bei negativem Bauantragsbescheid (im seltenen negativen Fall):
Sollte der Antrag abgelehnt werden und wir keine Möglichkeit mehr sehen, so ist der Auftrag nichtig. Bei uns zahlen Sie trotz hohem Einsatz keinen Cent. Nur die Behördengebühren müssen Sie (wie auch im Erfolsfall) tragen. Diese liegen meist zwischen 30 und 100 Euro, je nach Antrag und Objekt.
5. Abruf des Objektes:
Wenn die rechtliche Seite bezüglich des Aufbaues geklärt ist, warten wir auf Ihren Abruf. Kontaktieren Sie uns dazu am besten kurz per Email. Die geschätzten Lieferzeiten entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung. Unsere Disposition plant Ihre Lieferung dann frühestmöglich ein. Hier ist es wichtig, dass Sie die Erreichbarkeit der Baustelle mit der Disposition genauestens klären. Insbesondere in Neubaugebieten ist das oft notwendig.
6. Schriftliche Lieferankündigung:
ca. 7-14 Tage vor Lieferung erhalten Sie eine schriftliche Lieferankündigung von uns. Hier finden Sie den geplanten Liefertermin, so genau wie möglich und auch den Namen und die Telefonnummer des Fahrers. Als Anlage erhalten Sie auch die Rechnung, damit Sie sich auf die Zahlung einstellen können.
7. Anlieferung:
Zu 80% erreicht der Fahrer die Baustelle zum geplanten Zeitpunkt, doch auch er ist gegenüber Staus, schlechtem Wetter, problematischen Abladestellen und mehr nicht gefeit. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Er ist angewiesen Sie bei Änderungen auf dem laufenden zu halten. Teilweise kommt er bei gutem Lauf auch schon etwas früher. Am besten sind Sie oder jemand Ihres vertrauens vor Ort, der Ihn anweist, wo er Abladen kann und der mit anfasst und sich auch von der Qualität der Ware überzeugt. Wenn niemand vor Ort ist, muss die Abladestelle deutlich gekennzeichnet sein.
Wichtig ist, dass die Zahlung bis zum Abladen geklärt ist, da der Fahrer sonst angewiesen ist, nicht abzuladen und anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen. Einige Kommissionswaren (Dachbleche, Dachpfannen, große Leimbinder, u.m.) werden gesondert angeliefert. Davon erhalten Sie aber schriftlich Kenntnis.
Nach dem Abladen und Prüfen der Ware erhält der Fahrer Ihre Unterschrift auf dem Lieferschein und Sie gegebenenfalls seine auf der Rechnung.
8. Montageservice (wenn bestellt):
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch günstige Fachleute zum Festpreis mit denen wir teilweise länger als 15 Jahre zusammenarbeiten. Den Namen und die Telefonnummer des Monteurs erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Lieferankündigung. Die Montage beginnt zu 80% am Folgetag der Lieferung. Der Monteur wird sich telefonisch bei Ihnen melden. Sprechen Sie mit Ihm durch, wo er notwendige Ressourcen erhält (z.B. Wasser und Strom). Am besten ist es, wenn Sie mit Ihm vor Montagebeginn nochmal die Details von Standort und Ausführung durchsprechen.
In einigen Fällen (steht in Angebot und Auftragsbestätigung) müssen Sie für Übernachtung mit Frühstück für das Montageteam sorgen. Das dient dazu, die Montage zu beschleunigen.
Zum Ende der Montage steht die Abnahme und die Bezahlung der Montage. Sprechen Sie den Fertigstellungszeitpunkt mit dem Monteur genau ab. Sie Quittieren Ihm den ordnungsgemäßen Zustand und er quittiert Ihnen die Zahlung des Montagepreises.
9. Selbstmontage:
Insbesondere unsere eifachen Carports sind mit etwas handwerklichem Geschick leicht selbst zu montieren. Die notwendige Anleitung erhalten Sie von uns. Sie sollten allerdings mit der doppelten Montagezeit rechnen, die ein Fachmann benötigt. Doch hat man es geschaft ist das Einparken doppelt so schön.
10. Einparken. Freuen.
Viel Spass mit Ihrem Objekt, das Ihr Auto und gegebenenfalls Ihre sonstigen Dinge von nun ab vor Wind, Wetter, Sonne und Diebstahl schützt.
Carportberatung bei Ihnen:
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Telefon: (040) 250 8000
Telefax: (040) 250 2661
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